Seit 1990 gibt es in Baden-Württemberg für junge Leute zwischen 16 und 27 Jahren das Angebot, ein Jahr lang im Umwelt- und Naturschutz zu arbeiten und sich gleichzeitig ökologisch und umweltpolitisch weiterzubilden: das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ). Bewerberinnen und Bewerber für das FÖJ müssen die Vollschulzeitpflicht erfüllt und dürfen das 27. Lebensjahr nicht vollendet haben.
Seit 2004 ist die Regionalgeschäftsstelle des BUND in Karlsruhe anerkannte Einsatzstelle für Teilnehmende am Freiwilligen Ökologischen Jahr. Träger des FÖJ beim BUND ist die Landeszentrale für politische Biildung Baden-Württemberg (LpB).
Während des FÖJ erhält jeder Teilnehmende ein monatliches Taschengeld, freie Unterkunft und Verpflegung oder einen Essens- und Fahrtkostenzuschuss sowie die volle Absicherung in der Sozialversicherung. Für Eltern ist wichtig zu wissen, dass Kindergeld weitergewährt wird und der Kinderfreibetrag bei der Lohn- und Einkommenssteuer bestehen bleibt.