29. September 2017

BUND zu Planfeststellungsbeschluss für Rheinbrücke: Klagevorbereitung läuft - beschlossene Planung schadet weiterhin Mensch, Umwelt und Natur

Kategorie: Naturschutz, Verkehr
Erste Rheinbrücke und zweite Rheinbrücke zwischen Wörth und Karlsruhe. Der BUND engagiert sich gegen den Bau einer dritten Rheinrücke für den Straßenverkehr. Foto - BUND

Karlsruhe. Die Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 26. November zum Planfeststellungbeschluss für die so genannte „2. Rheinbrücke“ kommentiert der Regionalverband Mittlerer Oberrhein des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland wie folgt: Die vorliegende Planung nimmt gravierende negative Wirkungen für Mensch, Umwelt und Natur in Kauf. Als Koordinator des länderübergreifenden Bündnisses gegen eine zusätzliche Straßenbrücke über den Rhein hat der BUND deshalb die erforderlichen Schritte für eine Klageerhebung eingeleitet. Als Voraussetzungen für eine Klage müssen laut bereits seit Sommer vorliegendem Vorratsbeschluss des Vorstands des klageberechtigen BUND-Landesverbands zu einem die Finanzierung gesichert sein, zum anderen muss per Rechtsgutachten eine positive Klageaussicht bescheinigt sein. Am Mittwoch, den 11. Oktober, lädt das Bündnis um 19 Uhr zu einer Informationsveranstaltung ins Brauhaus 2.0. Ziel ist es auch Spenden für die Klageerhebung zu sammeln. Ein Sonderkonto hat der BUND bereits eingerichtet.

Aufgrund des steigenden politischen Drucks der Straßen- und Automobillobby hatte es sich schon länger abgezeichnet, dass vonseiten der Landesregierung das Regierungspräsidium Karlsruhe angewiesen wird, das Planfeststellungsverfahren abzuschließen. Der nun vorliegende Planfeststellungsbeschluss sieht eine halbe Brücke von der Mitte des Rheins bis nach Baden-Württemberg vor und dort eine Anbindung über das Ölkreuz an die B10. Diese Planung nimmt erhebliche Eingriffe in die Natur in Kauf ist aber selbst aus Sicht des Straßenverkehrs nicht zu begründen, denn sie führt den Verkehr vor dem so genannten Knielinger Pförtner zusammen. Dies liegt damit vor dem Bereich, der heute zur morgendlichen Spitzenstunde zu Stauungen auf der B10 in Fahrtrichtung Karlsruhe führt. Durch die resultierenden Einfädelvorgänge steigt sogar das Staurisiko und sinkt die Verkehrssicherheit in diesem Bereich. Zudem widerspricht diese Planung allen Bestrebungen zum Klimaschutz und zur Luftreinhaltung. Für die Erreichung dieser Ziele wäre nämlich nicht neuer Straßenbau, sondern Verkehrsvermeidung und Verlagerung auf die Schiene die geeignete Antwort.

Alternative Logik: Zusätzliches Bauwerk als Teil der Strategie "Erhalt vor Neubau"

„Der vorliegende Planfeststellungsbeschluss, in dem auf eine weitere Straße bis zur B 36 verwiesen wird, bedeutete damit dann auch den Einstieg in die Nordtangente Karlsruhe von Westen her“, so BUND-Regionalgeschäftsführer Hartmut Weinrebe. „Und den Bau einer zusätzlichen Brücke als in Übereinstimmung mit der vom Verkehrsministerium formulierten Vorgabe ‚Erhalt bestehender Infrastruktur vor Neubau‘ zu sehen, mutet geradezu als grotesk bzw. alternative Logik an.“ Zum parallel betrieben Planfeststellungsverfahren in Rheinland-Pfalz weist der BUND darauf hin, dass dort an diesem Wochenende eine Frist für Stellungnahmen zu einer erneuten ergänzenden Anhörung erst abläuft. So erging ein Planfeststellungsbeschluss für eine halbe Brücke in Baden-Württemberg, während die Anhörung für die zweite Hälfte noch nicht einmal abgeschlossen ist.

Für die Medien wird noch separat zu einer Pressekonferenz am Freitag, 6.10., um 11 Uhr in der BUND-Regionalgeschäftsstelle eingeladen.




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