15. Dezember 2017

Einstimmiger Beschluss des Geschäftsführenden Landesvorstands für Vorgehen gegen verkehrsplanerische Geisterfahrt: BUND reicht am 29.12. Klage gegen so genannte „2. Rheinbrücke“ bei Karlsruhe ein

Kategorie: Verkehr, Naturschutz
Luftbild der beiden bestehenden Rheinbrücken zwischen Karlsruhe und Wörth bei Maxau: Straßenbrücke mit Rad- und Fußwegen sowie Eisenbahnbrücke - Bild: Eric Reiff

Die beiden bestehenden Rheinbrücken zwischen Karlsruhe und Wörth bei Maxau: Straßenbrücke mit Rad- und Fußwegen sowie Eisenbahnbrücke - Bild: Eric Reiff

Karlsruhe. Mit einem einstimmigen Beschluss des Geschäftsführenden Landesvorstands hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Baden-Württemberg e.V. (BUND) die Weichen für eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für eine zusätzliche Straßenbrücke über den Rhein zwischen Wörth und Karlsruhe gestellt. „Unser Rechtsanwalt wird am 29.12. die Klage des BUND beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim einreichen“, erläutert Armin Gabler, Vorsitzender des BUND Regionalverband Mittlerer Oberrhein und Mitglied im Landesvorstand.

"Die Mängel der vorliegenden Planung sind auch nicht durch einen 562 Seiten starken Planfeststellungsbeschluss zu heilen", so BUND-Regionalgeschäftsführer Hartmut Weinrebe, zugleich Koordinator des länderübergreifenden Bündnisses gegen die so genannte "2. Rheinbrücke". „Die Planung sieht vor, dass eine radweglose Straßenbrücke gebaut wird. Zugleich werden die Bedingungen auf der bestehenden Radwegachse verschlechtert: Radwege werden zurückgebaut, neue Umwege werden erforderlich und durch Inkaufnahme von Begegnungsverkehr auf der bestehenden Brücke werden Nachteile für die Verkehrssicherheit in Kauf genommen. Das widerspricht den Zielen des Bundes für eine verkehrsmittelübergreifende Planung und zur Förderung des Radverkehrs insgesamt und hintertreibt die derzeit anlaufenden Planungen für Radschnellwege in der Region.“

„Neben einer Verschlechterung für den Verkehr verursacht die Planung jedoch auch gravierende Eingriffe in den Naturhaushalt, die erstens durch Planungsalternativen vermeidbar und zweitens fachlich nicht angemessen abgearbeitet sind“, so Weinrebe weiter. „Über die Stellungnahme der Höheren Naturschutzbehörde setzt sich der Planfeststellungsbeschluss an vielen Stellen einfach hinweg. Ob das Vorhaben in Einklang mit der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ist, bleibt aufgrund fehlender quantitativer Bilanzierungen zumindest offen, Populationszahlen für betroffene Arten fehlen, erforderliche Kompensationsmaßnahmen sind teils nicht konkretisiert, teils zu weit entfernt.“

Bereits im Juli hatte der Landesvorstand des BUND Baden-Württemberg einen Vorratsbeschluss für eine Klage gefasst, und darin die Klageerhebung an Bedingungen geknüpft. „Die Voraussetzungen für die Klage sind jetzt erfüllt“, berichtet Armin Gabler.

Im Einzelnen:

  • „Dank zahlreicher großer und kleiner Spenden sehen wir die Finanzierung der Klage als gesichert an.
  • Nach Prüfung des Planfeststellungsbeschlusses sehen wir juristische Angriffspunkte für unsere Klage.
  • Die Planung stellt eine völlig falsche verkehrsplanerische Weichenstellung in Hinblick auf eine dringend erforderliche Verkehrswende dar.“

Während auf der einen Seite die Landesstiftung Baden-Württemberg in ihrer kürzlich veröffentlichten Studie „Mobiles Baden-Württemberg“ belegt, dass ohne massives Umsteuern in der Verkehrspolitik keine Chance für eine Entwicklung innerhalb der ökologischen und gesundheitlichen Belastungsgrenzen besteht, soll im Raum Karlsruhe die Infrastruktur für noch mehr PKW- und LKW-Transitverkehr gebaut werden. „Das ist eine verkehrsplanerische Geisterfahrt, die unter anderem ganz konkret die Bedingungen für den Radverkehr verschlechtert“, fasst Gabler zusammen.

Für Rückfragen

Hartmut Weinrebe, Regionalgeschäftsführer: Tel. 0721 35 85 82,
bund.mittlerer-oberrhein@bund.net

Link zur Studie "Mobiles Baden-Württemberg"

https://www.bund-bawue.de/themen/mensch-umwelt/mobilitaet/mobiles-baden-wuerttemberg/ 




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