13. September 2019

Mündliche Verhandlung der Klage gegen Rheinbrücke beim Oberverwaltungsgericht Koblenz: BUND informiert über aktuellen Stand der Rechtsverfahren und bekräftigt Kritik

Kategorie: Verkehr, Naturschutz

Die bestehenden zwei Rheinbrücken zwischen Wörth und Karlsruhe. Der BUND klagt gegen den Bau einer zusätzlichen, weiteren Straßenbrücke und engagiert sich für den Ausbau des Schienenverkehrs. Foto: Eric Reiff

Karlsruhe/Wörth. Rund vier Wochen vor der mündlichen Verhandlung der Klage des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. gegen die so genannte „2. Rheinbrücke“ Wörth – Karlsruhe informiert der Umweltverband über den aktuellen Stand der Rechtsverfahren.

Ab dem 9. Oktober wird die vom BUND im März 2018 eingereichte Klage vor dem Oberverwaltungsgericht in Koblenz verhandelt. Die Klage wurde mit Unterstützung beauftragter Fachgutachter begründet. Die Vertreter des BUND sowie seine Bündnispartner halten gerade auch vor dem Hintergrund der Klimakrise und des Artensterbens den Stopp dieses Straßenbauvorhabens für geboten und sehen gute Chancen vor Gericht.

Für die Kreisgruppe Südpfalz des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) erklärt Karin Marsiske: “Nicht mehr, sondern weniger Straßenverkehr ist die richtige Antwort auf die Klimakrise, auf Luftverschmutzung und Verlärmung der Landschaft. Letzte Rückzugsgebiete bedrohter Arten in den Rheinauen müssen geschützt und dürfen nicht für neue Straßen geopfert werden. Mit der Klage beim Oberverwaltungsgericht wollen wir diese für Mensch, Umwelt und Natur gleichermaßen schädliche Straßenplanung stoppen. Gleichzeitig setzen wir uns dafür ein, dass der Schienenverkehr endlich und so schnell wie möglich ausgebaut wird: zweites Gleis Wörth-Winden, Elektrifizierung Wörth-Neustadt, ganztägiger Halbstundentakt auf der Strecke Wörth - Germersheim mit Taktverdichtung in der Hauptverkehrszeit unter Einbeziehung der Rhein-Necker-S-Bahn S3 in beide Richtungen. “

Dr. Dirk Herrmann, vom BUND bevollmächtigter Rechtsanwalt erinnert: „Seit Beginn des Verfahrens rügen wir, dass die Aufspaltung des Vorhabens in zwei Abschnitte, die jeweils in der Mitte des Rheins enden, unzulässig ist. Das Bundesverwaltungsgericht hat festgestellt, dass jeder Abschnitt eine selbständige Verkehrsfunktion erfüllen muss. Eine halbe Brücke bis zur Strommitte kann dies selbstverständlich nicht erfüllen.“ Durch diese Aufspaltung sowie das fehlende Raumordnungsverfahren in Baden-Württemberg sei das Verfahren als rechtsfehlerhaft anzusehen.
Weiterhin sei das Vorhaben nicht mit dem Artenschutz- und Gebietsschutzrecht vereinbar: „Die Straßenplanung verursacht erhebliche direkte Flächenverluste bzw. störungsbedingte Verschlechterungen in den beiden betroffenen EU-Vogelschutzgebieten. Die erteilten Ausnahmen sind fehlerhaft und somit nicht geeignet, die Eingriffe zuzulassen.“

Für den Bürgerverein Nordstadt charakterisiert Christian Büttner die Planung wie folgt: „Zweifellos ist die gegenwärtige Verkehrssituation im Raum Karlsruhe negativ zu bewerten. Autos und Lastkraftwagen beanspruchen viel Platz, Straßen zerschneiden Stadt und Umland und belasten die Menschen mit Lärm und Abgasen. Mit der Planung für die so genannte 2. Rheinbrücke wurden Erwartungen für eine Entlastung geweckt, beispielsweise für die lärmgeplagten Anwohnerinnen und Anwohner der Südtangente. Die vorliegenden Gutachten belegen jedoch, es sind keine hörbaren Lärmentlastungen zu erreichen. Tatsächlich würde durch die neue Straßenbrücke der Zustrom von LKW und PKW nach Karlsruhe sogar noch gefördert und weitere Wohngebiete durch die angestrebte Anbindung der sogenannten 2. Brücke an die B36 z.B. in Knielingen und Neureut belastet. Das Ziel muss dagegen heißen: weniger motorisierter Straßenverkehr für mehr Lebensqualität!“

Die Ziele der Hardtwaldfreunde beschreibt Dr. Dirk-Michael Harmsen: „Schutz für den Hardtwald, keine Nordtangente Karlsruhe. Mit dem Bau der so genannten 2. Rheinbrücke und der in Planung befindlichen Anbindung an die B 36 würden zwei Bausteine des Westteils der Nordtangente Karlsruhe mit Beton in die Landschaft gegossen. Mehr Straßen und schließlich eine Autobahnschneise durch den Hardtwald sind keine Antworten auf heutige Bedürfnisse oder die Lebensansprüche zukünftiger Generationen. Doch noch immer gibt es in unserer Region Befürworter der Nordtangente und damit einer Verkehrspolitik des vergangenen Jahrhunderts. Die Hardtwaldfreunde engagieren sich deshalb im Widerstand gegen die „2. Rheinbrücke“ und gegen alle Bestrebungen, mittels einer Salamitaktik die Nordtangente Karlsruhe doch noch zur Umsetzung zu bringen.“

Zusammenfassend stellt Armin Gabler, Vorsitzender des BUND Regionalverbands Mittlerer Oberrhein, fest: „Das große Ausmaß der drohenden Naturzerstörung, die zusätzliche Belastung der Bevölkerung durch Lärm und Abgase sowie die festgestellten massiven Rechtsfehler haben uns bewogen, Klage gegen diese Straßenplanung zu erheben. Inzwischen haben wir viel Zeit und Geld in die Rechtsverfahren gesteckt, um unsere Klagechancen zu erhöhen. Naturschutzfachliche Gutachten und juristische Beratung haben bereits erhebliche finanzielle Mittel benötigt. Auch in Zukunft werden wir professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen müssen. Wir wollen den Erfolg der Klage. Deshalb müssen wir jetzt investieren, um den Erfolg zu sichern. Unsere Unterstützer werden wir deshalb weiterhin um Geldspenden bitten.“

Für Rückfragen:
Hartmut Weinrebe, Regionalgeschäftsführer: Tel. 0721 35 85 82, bund.mittlerer-oberrhein@bund.net




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