Planfeststellungsverfahren
Am 24.9.2012 fand der so genannte Scoping-Termin zur Festlegung des Untersuchungsrahmens für die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) im Planfeststellungsverfahren statt. Vertreter des BUND und des LNV erneuerten dort die Zweifel, ob der Bau eines Oberbeckens ohne erhebliche Beeinträchtigungen der Schutzgüter Tiere und Pflanzen, insbesondere der im Rahmen von Natura 2000 relevanten Arten- und Lebensrauminventare zu realisieren ist. Inzwischen haben im Jahr 2013 zahlreiche Arterhebungen rund um die Schwarzenbachtalsperre stattgefunden. Diese Erhebungen werden teilweise 2014 fortgeführt werden.
Standortsuche
Im Scoping-Termin forderte der BUND, dass die möglichen Standorte am Nägeliskopf, auf dem Seekopf und an den Streitmannsköpfe weiter untersucht werden, um eine naturschutzfachlich und artenschutzrechtlich abgesicherte Variantenentscheidung treffen zu können. Inzwischen liegt durch die Einrichtung des Nationalparks Schwarzwald nahe, dass der Nägeliskopf - der im Nationalpark liegt - als mögliche Variante ausgeschieden ist.
Grundsätzlich gilt für den BUND: Bei der Standortsuche ist die Lage des besonders sensiblen Herrenwieser Sees zu berücksichtigen, da er insbesondere durch den Bau eines Oberbeckens auf dem Seekopf beeinträchtigt werden könnte.
Energiewirtschaftliche Begründung
Zur Rechtfertigung der zwangsläufig mit dem Bau von Oberbecken verbundenen erheblichen Eingriffe ist eine schlüssige energiewirtschaftliche Begründung vorzulegen.
Baustellenverkehr, Logistik und Wegebau
Erhebliche Beeinträchtigungen drohen durch den Baustellenverkehr, die Zwischenlagerung von Gestein und den Wegebau.
Raumordn
ungsverfahren
Der BUND forderte eine gleichartige Darstellung und Bewertung mehrerer Varianten als Grundlage zur Bestimmung der „raumordnerische günstigsten Lösung“ vorzulegen. Eine frühzeitige Festlegung auf einen Vorzugsstandort lässt sich für den BUND anhand der vorliegenden Voruntersuchungen nicht rechtfertigen.
Die Unterlagen zum Raumordnungsverfahren sind auf den Seiten des Regierungspräsidiums Karlsruhe einsehbar.
Am 28.11.2012 überreichte Regierungspräsidentin Nicolette Kressl die raumordnerische Beurteilung: Die geplante Erweiterung des Pumpspeicherprojekts am Kraftwerksstandort Forbach mit einem Oberbecken auf dem Seekopf entspräche demnach den Erfordernissen der Raumordnung (vgl. Pressemitteilung des RP Karlsruhe).
Die Entscheidungstexte zum Raumordnungsverfahren mit integriertem Zielabweichungsverfahren für die geplante Erweiterung des Rudolf-Fettweis-Werks in Forbach (Pumpspeicherkraftwerk) auf den Seiten des Regierungspräsidiums Karlsruhe: