Die Schwarzenbachtalsperre bei Forbach soll nach dem Willen der EnBW zu einem Pumpspeicherwerk mit Oberbecken ausgebaut werden

Blick über die Schwarzenbachtalsperre bei Forbach von Westen in Richtung Murgtal - Luftbild: H. Weinrebe
Schwarzenbachtalsperre bei Forbach: Blick von Westen in Richtung Murgtal - Luftbild: H. Weinrebe

Bei einer Realisierung stellten alle dargestellten Oberbeckenstandorte des geplanten Pumpspeichers Forbach erhebliche Eingriffe in empfindliche und schutzbedürftige Lebensräume und Landschaftselemente dar. Auerhuhn, Kolkrabe und Wanderfalke brüten erfolgreich im Gebiet. Angepasste, seltene Moos- und Käferarten trotzen dem rauen Klima. Ein so genannter Zielkonflikt zwischen Naturschutz, Umweltschutz und einem möglichen Beitrag zur Energiewende liegt vor. Für eine Genehmigung des Vorhabens werden artenschutzrechtliche Ausnahmeverfahren nach § 45 (7) BNatSchG notwendig werden.

Für den BUND ist es entscheidend, dass eine Standortwahl anhand objektiver Kriterien unter Zugrundelegung einer hohen fachlichen Bearbeitungstiefe und möglichst umfassender Fachdaten erfolgt. Nur so kann das Ziel erreicht werden, die naturschutzfachlich am wenigsten unverträgliche Variante auszuwählen und ggf. umzusetzen.

Weiterhin hält es der BUND für geboten, die Wirkungen der Gesamtanlage incl. bestehender Anlagenteile zu untersuchen und zu bewerten. Für Murg, Hundsbach und Biberach ist zu prüfen, inwiefern die hydrologischen Veränderungen mit dem Bewirtschaftungsgrundsatz des Wasserhaushaltsgesetz in Einklang zu bringen sind. Betreffend des Bewirtschaftungsplanes gemäß Wasserrahmenrichtlinie ist für die Murg ein deutlicher Umsetzungsrückstand festzustellen. Entsprechend ist die EnBW in der Pflicht, zeitnah bestehende Verpflichtungen zu erfüllen.

Stand der Genehmigungsverfahren

SchwarzenbachtalsperrLuftbild der Schwarzenbachtalsperre mit Seekopf (hinten links im Bild), dem von der EnBW vorgesehenen Standort für das Oberbecken - Luftbild: H. Weinrebee mit Seekopf (hinten links im Bild), dem von der EnBW vorgesehenen Standort für das Oberbecken - Luftbild: H. Weinrebe
Schwarzenbachtalsperre mit Seekopf (hinten links im Bild), dem von der EnBW vorgesehenen Standort für das Oberbecken - Luftbild: H. Weinrebe

Planfeststellungsverfahren

Am 24.9.2012 fand der so genannte Scoping-Termin zur Festlegung des Untersuchungsrahmens für die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) im Planfeststellungsverfahren statt. Vertreter des BUND und des LNV erneuerten dort die Zweifel, ob der Bau eines Oberbeckens ohne erhebliche Beeinträchtigungen der Schutzgüter Tiere und Pflanzen, insbesondere der im Rahmen von Natura 2000 relevanten Arten- und Lebensrauminventare zu realisieren ist. Inzwischen haben im Jahr 2013 zahlreiche Arterhebungen rund um die Schwarzenbachtalsperre stattgefunden. Diese Erhebungen werden teilweise 2014 fortgeführt werden.

Standortsuche

Im Scoping-Termin forderte der BUND, dass die möglichen Standorte am Nägeliskopf, auf dem Seekopf und an den Streitmannsköpfe weiter untersucht werden, um eine naturschutzfachlich und artenschutzrechtlich abgesicherte Variantenentscheidung treffen zu können. Inzwischen liegt durch die Einrichtung des Nationalparks Schwarzwald nahe, dass der Nägeliskopf - der im Nationalpark liegt - als mögliche Variante ausgeschieden ist.

Grundsätzlich gilt für den BUND: Bei der Standortsuche ist die Lage des besonders sensiblen Herrenwieser Sees zu berücksichtigen, da er insbesondere durch den Bau eines Oberbeckens auf dem Seekopf beeinträchtigt werden könnte.

Energiewirtschaftliche Begründung

Zur Rechtfertigung der zwangsläufig mit dem Bau von Oberbecken verbundenen erheblichen Eingriffe ist eine schlüssige energiewirtschaftliche Begründung vorzulegen.

Baustellenverkehr, Logistik und Wegebau

Erhebliche Beeinträchtigungen drohen durch den Baustellenverkehr, die Zwischenlagerung von Gestein und den Wegebau.

Raumordnungsverfahren

Der BUND forderte eine gleichartige Darstellung und Bewertung mehrerer Varianten als Grundlage zur Bestimmung der „raumordnerische günstigsten Lösung“ vorzulegen. Eine frühzeitige Festlegung auf einen Vorzugsstandort lässt sich für den BUND anhand der vorliegenden Voruntersuchungen nicht rechtfertigen.

Die Unterlagen zum Raumordnungsverfahren sind auf den Seiten des Regierungspräsidiums Karlsruhe einsehbar.

Am 28.11.2012 überreichte Regierungspräsidentin Nicolette Kressl die raumordnerische Beurteilung: Die geplante Erweiterung des Pumpspeicherprojekts am Kraftwerksstandort Forbach mit einem Oberbecken auf dem Seekopf entspräche demnach den Erfordernissen der Raumordnung (vgl. Pressemitteilung des RP Karlsruhe).

Die Entscheidungstexte zum Raumordnungsverfahren mit integriertem Zielabweichungsverfahren für die geplante Erweiterung des Rudolf-Fettweis-Werks in Forbach (Pumpspeicherkraftwerk) auf den Seiten des Regierungspräsidiums Karlsruhe:

Pumpspeicher Forbach - Planung der EnBW zur Erweiterung des Rudolf-Fettweis-Werks in Forbach

Die drei im Scoping zum Raumordnungsverfahren vorgestellten Standorte für den Bau eines Oberbeckens

Streitmannsköpfe
Nägeliskopf
Seekopf (mit Karwand und Herrenwieser See)
Erkundung des möglichen Standorts Seekopf mit deutlichem Ausbau des bestehenden Wegenetzes - Foto: K.H. Harms


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