Die Übersichtstabelle "Kohlenwasserstoff-Erkundung in Baden-Württemberg" weist derzeit (Stand 23.12.2015) fünf Projekte in der Region Mittlerer Oberrhein aus.
Die vom Referat 97 (Landesbergdirektion) des Regierungspräsidiums Freiburg erteilten Aufsuchungsbewiligungen sind online einsehbar in der so genannten Berechtsamskarte.
Aufsuchungsbewiligungen besitzen derzeit im Feld "Karlsruhe-Leopoldshafen" die GDF SUEZ E&P DEUTSCHLAND GMBH, im Feld "Graben-Neudorf" die Rhein Petroleum GmbH.
Viele Gebiete in Bereich dieser Aufsuchungsgebiete sind derzeit als Wasserschutzgebiete ausgewiesen. Die Grundwasserleiter des Oberrheingrabens stellen das Trinkwasser für viele Hunderttausend Menschen bereit. Der BUND hält es deshalb für geboten, den Schutz dieser Ressource in den Vordergrund zu stellen.
Da in bergrechtlichen Verfahren zurzeit Öffentlichkeitsbeteiligung, die Berücksichtigung von Umweltbelangen sowie der Zugang zu einer gerichtlichen Kontrolle über den Klageweg nur unzureichend verankert sind, sieht der BUND die Konzessionsnehmer in der Pflicht, schon vor einer überfälligen Überarbeitung des Bergrechts freiwillig und aktiv Umweltschutz und Öffentlichkeitsbeteiligung umfassend zu gewährleisten.
Die Behörden - so die Forderung des BUND - haben im Zweifelsfall den Schutz der lebensnotwendigen Ressource Trinkwasser über private Gewinninteressen zu stellen. Verfahren müssen ergebnisoffen geführt werden.
"Erdölförderung am Oberrhein - Umweltschutz, Umweltrecht und Öffentlichkeitsbeteiligung" - Vortrag bei Infoveranstaltung der Grünen am 19.07.2012 in Linkenheim-Hochstetten.