BUND Regionalverband Mittlerer Oberrhein

Erweiterungsantrag des Instituts für Transurane: Bürgerbeteiligung und kommunale Selbstbestimmung ernst nehmen

Kategorie: Atom, Energie

BUND fordert atomrechtliches Genehmigungsverfahren mit voller Öffentlichkeitsbeteiligung

Karlsruhe/Linkenheim-Hochstetten/Eggenstein-Leopoldshafen. Nach der erneuten Ablehnung der beantragten Erweiterung des Instituts für Transurane (ITU) am vergangenen Freitag durch den Gemeinderat von Linkenheim-Hochstetten nehmen die Schärfe und politische Brisanz der Auseinandersetzung zu, wie dem Regionalverband Mittlerer Oberrhein des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) vorliegende Informationen belegen. So droht das ITU per Rechtsanwalt der Gemeinde mit Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe. Dabei wird die Entscheidung des Gemeinderats für eine Entwicklung des Areals als Kongress- und Tagungszentrum als „Verhinderungsplanung“ abqualifiziert.

Der BUND Regionalverband Mittlerer Oberrhein nimmt zu dem Vorgang wie folgt Stellung: Der BUND erkennt die Arbeiten des ITU an, die keinen Beitrag zur weiteren Verbreitung von Atomtechnologie und radioaktiven Materialen leisten, so beispielsweise in den Bereichen medizinische Forschung, Forensik und Sicherheitsforschung für die Endlagerung. Ein deutliches Nein erhält jedoch das Projekt der Forschung im Zusammenhang mit möglichen Brennelementen für die 4. Generation von Atomkraftwerken und Schnellen Brütern, für welche die genehmigten großen Plutonium- und Uranmengen sowie insbesondere die nun neu beantragten 450 Kilogramm Thorium benötigt werden. Die Entscheidung einer souveränen Gemeinde für eine andere Nutzung des Geländes und gegen einen solchen Beitrag für die Fortführung der Hochrisiko-Technologie darf nicht durch juristische Schachzüge ausgehebelt werden, so Hartmut Weinrebe, Regionalgeschäftsführer des BUND. Der BUND Regionalverband Mittlerer Oberrhein fordert deshalb das ITU auf, statt auf Schadenersatzdrohungen zu setzen die volle Beteiligung der Bürger zu gewährleisten. Ebenso geht die klare Botschaft an das Landratsamt Karlsruhe, das gegen den Gemeindewillen das sogenannte „Benehmen“ herstellen kann: Eine Entscheidung pro Atomforschung und gegen den erklärten Willen einer Gemeinde und der Mehrheit der Bevölkerung wird von den Menschen in der Region nicht hingenommen werden.

Für die neue Landesregierung wird die Bearbeitung des vorliegenden atomrechtlichen Genehmigungsantrags ein Prüfstein, ob Transparenz und Bürgerbeteiligung ernst genommen werden. Derzeit scheint dies noch offen. Die vom BUND schriftlich beantragte Bereitstellung der atomrechtlichen Antragsunterlagen wurde jedenfalls seitens des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr noch am 3. Mai dieses Jahres verweigert. Basierend auf den positiven Erfahrungen mit der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Verglasungsanlage Karlsruhe (VEK) betont Harry Block vom BUND Karlsruhe: „Geheimniskrämerei darf keine Zukunft in Baden-Württemberg haben. Wir fordern eine öffentliche Erörterung im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren nach §9 Atomgesetz (AtG) für den Bau des neuen M-Flügels. Die Menschen haben das Recht zu wissen, an welchen Stoffen und mit welchen Zielen vor ihrer Haustüre geforscht werden soll.

Zur aktuellen Situation und den Forschungsvorhaben am ITU weist Block darauf hin, dass derzeit die Sicherheit der radioaktiven Stoffe im ITU nicht gegeben sei. Denn erst der geplante Neubau „Flügel M“ sieht einen Schutz von immerhin 1,80 Meter dickem Beton vor. „Wir fordern deshalb die Genehmigungsbehörden auf, die vorhandenen radioaktiven und giftigen Stoffe sicher unterzubringen. Dazu bietet sich das Lager der nebenstehenden Verglasungsanlage, die ebenfalls mit 1,80 m geschützt ist, an. Die Forschungsarbeiten in den gegenwärtigen heißen Zellen sind solange zu beschränken, bis eine ausreichende Sicherheit gewährleistet ist.“

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Kontakt: Hartmut Weinrebe, 0721 358582

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