AKW Philippsburg

Aktuelles

  • Sprengung der beiden Kühltürme des AKW Philippsburg am 13. oder 14. Mai 2020

Erörtertung der Einwendungen zu den vorgelegten Unterlagen zum Rückbau des AKW Philippsburg

Am 14., 15. und 16. Juli fand in der Bruhrainhalle in Huttenheim der dreitägige Erörterungstermin zum Antrag der EnBW auf Stilllegung und Rückbau des Blocks 1 des Atomkraftwerks Philippsburg statt. Der BUND hat mit seiner Stellungnahme und zahlreichen Nachfragen und Wortbeiträgen dazu beigetragen, die Mängel der vorgelegten Unterlagen deutlich zu machen. Forderung des BUND ist es, dass Sicherheit und Schutz vor radioaktiver Strahlung oberste Priorität beim Rückbau haben. Dazu ist es beispielsweise notwendig, dass die EnBW erst dann mit dem Rückbau beginnt, wenn die hochradioaktiven Brennelemente aus dem Abklungbecken entfernt worden sind.

Bürgerinnen und Bürger zeigen sich besorgt und reichen Einwendungen ein - Übergabe durch den BUND an das Umweltministerium

Übergabe von 1927 Einwendungen auf 622 Listen am 15. April 2015 an das Umweltministerium Baden-Württemberg. Ein Ziel: Schutz vor radioaktiver Strahlung muss beim Rückbau oberste Priorität haben!

Die Forderungen des BUND zur Stillegung und zum Rückbau des Atomkraftwerks Phillippsburg

  • Stilllegung und Abriss des Atomkraftwerks sowie der Bau des „Reststoffbearbeitungszentrums“ und des neuen „Standortabfalllagers“ müssen umfassend im öffentlichen Genehmigungsverfahren unter Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung festgelegt und nicht in ein späteres „internes Aufsichtsverfahren“ oder eine Baugenehmigung ohne Öffentlichkeitsbeteiligung verlegt werden.
  • Das Verfahren zu Stilllegung muss auch das Standortabfalllager und das Reststoffbearbeitungszentrum, sämtliche Transporte, die etwaige „Freigabe“ von Material, die Wasserentnahme- und Einleitungs-genehmigungen und auch die „Nachbetriebsphase“ umfassen. So lange diese Voraussetzungen fehlen, muss das Verfahren ausgesetzt werden.
  • Für jedes neue Teilgenehmigungsverfahren muss eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden.
  • Für alle Verfahrensschritte ist mit einer Alternativenprüfung das am wenigsten die Umwelt gefährdende Vorgehen zu bestimmen. Die Strahlenbelastung durch alle mit Stilllegung und Abbau von KKP 1 verbundenen Tätigkeiten muss so gering wie möglich gehalten werden. Das Strahlenminimierungsgebot ist in allen Punkten anzuwenden. Das bloße Einhalten von Grenzwerten stellt keine Minimierung dar.
  • Solange sich Brennelemente im Reaktorgebäude befinden, dürfen keine Abrissmaßnahmen vorgenommen werden!
  • Vor Beginn der Stilllegung muss von der EnBW ein radiologisches Gesamtkataster der Atomanlage sowie eine Bestandsaufnahme des gesamten radioaktiven Inventars erstellt werden. Es muss eine Gesamtliste der insgesamt zu erwartenden radioaktiven Abfallmengen vorliegen, bevor mit Dekontaminationsarbeiten („Freiputzen“) begonnen wird! Alle diese Daten sind zu veröffentlichen.
  • Das bisher übliche Freimessen von radioaktivem Material nach § 29 Strahlenschutzverordnung innerhalb des Kontrollbereichs muss unterbleiben, da es dem Minimierungsgebot widerspricht und gesundheitsgefährdend ist. Da auch der „freigemessene“ Abfall nicht frei von radioaktiven Stoffen ist, darf er nicht unkontrolliert verteilt werden.
  • Kein An- und Abtransport von radioaktivem Material; der Atommüll verbleibt bis zur Klärung des langfristigen weiteren Umgangs vor Ort. Philippsburg darf auch nicht zum zentralen Müll-Knotenpunkt der Abfälle aus anderen Atomkraftwerken werden.
  • Die vom Betreiber angestrebte möglichst rasche „Entlassung aus dem Atomrecht“ zur Kostenminimierung darf beim Rückbau nicht an vorderer Stelle stehen.
  • Sofortiges Abschalten von KKP 2 – keine weitere Atommüllproduktion in Philippsburg und anderswo!

Atomkraftwerk Philippsburg - Atomrisiko bis 2019?

Atomkraftwerk Philippsburg mit den Blöcken 1 (links) und 2 (rechts) sowie dem Standortzwischenlager - Foto: Lothar Neumann / Copyright: BUND

Block 1 des Atomkraftwerks Philippsburg (KKP 1) wurde nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima 2011 stillgelegt. Der größere Block 2 soll nach dem Willen der Bundesregierung bis Ende 2019 betrieben werden. Auch bei den noch laufenden Reaktoren wie KKP 2 besteht jederzeit die Gefahr eines GAUs. Der BUND fordert daher die sofortige Stilllegung.

  • 58 meldepflichtige Ereignisse seit 2000 allein in Block 2, vier davon Stufe 1 und 2 der INES-Skala
  • 2001: zu niedrige Borsäurekonzentration im Kühlwasser, das AKW wird für kurze Zeit außer Betrieb gesetzt, Störfall der Stufe 2 der INES-Skala
  • 2006: mehrere wichtige Schlüssel für das AKW gehen verloren, ihr Verbleib konnte bis heute nicht geklärt werden
  • 2010: 280.000 Liter radioaktiv verseuchtes Wasser treten aus dem AKW aus, Bericht an die Behörden erst neun Monate später durch einen Insider

In einer Kurzexpertise im Auftrag des BUND (Stand 2011) sind die Sicherheitsprobleme der Atomkraftwerke in Baden-Württemburg zusammengefasst.

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) weist in einer "Analyse der Vorkehrungen für den anlagenexternen Notfallschutz für deutsche Kernkraftwerke basierend auf den Erfahrungen aus dem Unfall in Fukushima" im April 2012 darauf hin, dass die Maßnahmen im bisherigen Katastrophenschutzplan "nicht in allen Belangen ausreichend sind
und [...] Probleme auftreten können". Mit anderen Worten: Der vorliegende Katastrophenschutzplan kann den Schutz der Menschen in der Region Mittlerer Oberrhein nicht in ausreichendem Maß gewährleisten.

Infos zum Atomkraftwerk Philippsburg kompakt: BUND-Flyer. Diese können auch gerne in größerer Zahl zum Verteilen in der BUND-Regionalgeschäftsstelle abgeholt werden.

Seitens der grün-roten Landesregierung wurde als neues Instrument eine so genannte Informationskommission einberufen. Der BUND Regionalverband Mittlerer Oberrhein ist als Vertreter der Umweltverbände Teil des Gremiums.

Atomstandort Philippsburg

Block 1 (KKP 1) 

  • Bautyp wie Fukushima-Reaktoren
  • stillgelegt 2011
  • Rückbau unklar
  • hochradioaktive Brennelemente derzeit in unzureichend geschütztem Abklingbecken

Block 2 (KKP 2)

  • Inbetriebnahme 1984
  • Typ: Druckwasserreaktor der 3. Generation,
    so genannte “Vor-Konvoi-Anlage”
    Leistung: 1458 MW
  • Rund 30 t hochradioaktiver Atommüll pro Jahr
  • Betreiber: EnBW Kernkraft GmbH

Zwischenlager

  • Genehmigung für 152 Castorbehälter
  • bislang 40 Castoren eingelagert (Stand Ende 2015)

Sicherheitsprobleme

  • Lage in einem Erdbebengebiet im Bereich des Oberrheingrabens und im natürlichen Überflutungsgebiet des Rheins
  • Eines der durch Terrorangriffe vom Boden und aus der Luft verwundbarsten deutschen Atomkraftwerke
  • Seit der Katastrophe von Fukushima keine Nachrüstungen bezüglich der sicherheitsrelevanten Forderungen
  • Stark strahlende und wärmeentwickelnde Brennelemente im unzureichend geschützten Abklingbecken des Blocks 1 oberhalb des Reaktorkerns - vergleichbar Fukushima 4
  • Risiken durch die Lagerung von hochradioaktivem Atommüll im Standortzwischenlager mit geringen Wandstärken (unter 1 m) z. B. beim Undichtwerden von Castorbehältern
  • Das AKW liegt 25 km von Heidelberg und 30 km von Karlsruhe in der Mitte zweier dicht besiedelter Ballungsräume und neben dem Verkehrslandeplatz Speyer/Ludwigshafen

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