Neues Gaskraftwerk in Karlsruhe geplant: viele offene Fragen

15. Juli 2025 | BUND, Energiewende, Flüsse & Gewässer

Zubau eines fossilen Großkraftwerks - viele offene Fragen zu Umwelt- und Naturschutz und zum Beitrag zur Energiewende

Das Rheinhafendampfkraftwerk der EnBW in Karlsruhe mit den Kohlekraftwerksblöcken RDK 7 (links im Bild) und RDK 8 (rechts mit rauchendem Schlot) sowie dem Gas-und-Dampfturbinenlock RDK 4s (kleiner Kamin nahe dem Rhein) - Foto: Jürgen Skucek  (Jürgen Skucek)

Die EnBW plant ein neues, großes Gaskraftwerk im Rheinhafen von Karlsruhe: RDK 9 mit einer Feuerungswärmeleistung von ca. 1440 MW und einer elektrischen Leistung von ca. 850 MW (das entspricht ungefähr dem zuletzt gebauten Kohle-Block RDK 8). Ein zustimmender Gemeinderatsbeschluss vom 29. April 2025 liegt vor und das Genehmigungsverfahren soll schnell vorangetrieben werden. 

Das immissionschutzrechtliche Genehmigungsverfahren ist angelaufen, unsere Stellungnahme im so genannten Scoping (Festlegung des Untersuchungsrahmens für die Umweltverträglichkeitsprüfung) ist abgegeben, der so genannte Scoping-Termin findet – nicht öffentlich – am Freitag, den 18. Juli 2025, statt.

Viele offene Fragen stellen sich:

  • Deutschlandweite Gesamtschau des Baus von Gaskraftwerken?
  • Wie konkret steht es um die beworbene Umstellung auf Wasserstoffbetrieb? Wie verbindlich ist diese? Welche technischen Vorkehrungen werden beim Bau hierfür schon getroffen?
  • Behindert die Planung die dringend erforderliche Dekarbonisierung der Fernwärmeversorgung? (Wo sind die Beschlüsse und Planungen für eine Geothermieanlage im Rheinhafen und für eine Flusswärmepumpe?)
  • Wie können verbindlich der Schutz von Wasser, Luft, Ökosystemen und Menschen nach dem Zubau des neuen Großkraftwerks gewährleistet werden?

BUND fordert: Energiewende nicht durch fossile Großkraftwerke blockieren, Schutz von Umwelt, Natur und Menschen gewährleisten, intensive Beteiligung der Zivilgesellschaft 

Parallel zum imissionsschutzrechtlichen Verfahren hat die Stadt Karlsruhe ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet. Beginn der Offenlage ist am 16. Juli mit der Möglichkeit für alle Bürger*innen Stellungnahmen abzugeben. Eine Veranstaltung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurde für den 15. Juli terminiert. Die Hinweise aus der Veranstaltung sowie aus dieser frühzeitigen Beteiligung können dann in den ersten Entwurf im formalen Bebauungsplanverfahren eingehen.

 

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